Bitte beachten Sie, dass die Initiative in diesem Abschnitt am 31/12/2021 endet.
Taxi Mailand 028585
Änderung der Bedingungen der Mailänder Reisegutscheine 2021
Großer Erfolg für die Buoni-Viaggio-Initiative der Stadt Mailand, die ab dem 13. Dezember 2021 fortgesetzt und verändert wird.

Bedingungen und Konditionen für die Bewerbung
Wer kann den Bonus in Anspruch nehmen?
Um den Taxibonus zu beantragen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Mailand haben und nachweislich mindestens eine der in der Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, nämlich
Körperlich behinderte Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität, mit nachgewiesenen Krankheiten, auch in Begleitung, d.h:
- Behinderte Personen;
- Menschen mit eingeschränkter Mobilität;
- Gefährdete Personen, d. h. Personen, die aufgrund einer bestehenden Krankheit den Kontakt mit anderen Personen vermeiden müssen;
- Menschen, die an Krankheiten leiden, die eine ständige Behandlung, einschließlich lebensrettender Therapien, erfordern
Personen, die zu den Haushalten gehören, die am stärksten von den wirtschaftlichen Auswirkungen des epidemiologischen Notstands COVID-19 betroffen sind, nämlich
- Personen, in deren Haushalt mindestens ein Mitglied in einem der Sektoren arbeitet, die in der Liste der eingeschränkten Tätigkeiten zur Eindämmung der Ausbreitung des COVID-19-Virus aufgeführt sind
Bedürftige Personen, und zwar:
- Personen mit einem ISEE von 28.000 € oder weniger;
- Menschen, die arbeitslos sind oder entlassen wurden;
- Schwangere Frauen;
- Personen im Alter von 65 Jahren und älter
Die Stadt Mailand behält sich das Recht vor, die Vorlage von Unterlagen zu verlangen, die das Vorhandensein der vom Antragsteller angegebenen Anforderungen in eigener Verantwortung belegen.
Einreichung des Antrags
In Anbetracht der geänderten Fristen wurde die Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, sofern keine weiteren Verschiebungen vorgenommen werden, und bis die Mittel erschöpft sind.
Bonus-Betrag
Der Höchstbetrag der Prämie bleibt gemäß den bereits geltenden Bestimmungen bei 200 €.
Der Gesamtbetrag ist auf mehrere Taxifahrten in Höhe von 100 % der entstandenen Kosten aufteilbar, wobei der Höchstbetrag 20 € pro Fahrt beträgt.
Der Unterschied zu früher besteht darin, dass der mit dem Gutschein gezahlte Wert bis zu 100 % betragen kann, wenn die Fahrt nicht mehr als 20 € kostet, andernfalls wird der Betrag von 20 € von den Kosten der Fahrt abgezogen, d. h. für eine Fahrt im Wert von 28 € muss der Nutzer nur 8 € zahlen.
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